Jagdausübungsberechtigte können den Schaden, der durch illegal getötetes Wild entstanden ist, geltend machen.
Ein jagdfachliches Gutachten attestiert für Lebendwild den Wiederbeschaffungswert, der bei widerrechtlich getötetem oder entzogenem Wild aus freier Wildbahn vom Jagdausübungsberechtigten beim Schädiger, wie z.B: bei Verkehrsunfall, Hunderiss, Wilderei, Fehlabschuss, Lebendfang, innerhalb von drei Jahren notfalls gerichtlich geltend gemacht werden kann.
Für alles jagdbare Wild sind Werte attestiert, wie z.B:
Rehwild | Kitz | € 240 |
Geiß | € 460 | |
Böcke (abhängig Trophäengewicht) | € 360 bis € 2.260 (ca 450-500g) | |
Schwarzwild | Geringe Keiler, Bachen , ÜL, Frischlinge | € 9 pro kg (wenn aufgebrochen +25%) |
Keiler (abhängig Waffenlänge) | € 900 bis € 3.200 (26cm) | |
Rotwild | Kalb | € 460 |
Tier | € 900 | |
Hirsche (abhängig Trophäengewicht) | € 270 bis € 8.110 (7-8kg) |
Bei Bedarf steht unser Klubmitglied Dr. Hanno Zanier (Web: www.anwalt-zanier.at, Tel: +43 1 5325995) mit Rat und Tat zur Verfügung.