Rechtliches


Jagdhunde Förderungen der Landesjagdverbände

In Österreich haben wir 9 Landesjagdverbände und natürlich auch 9 verschiedene Landesjagdgesetze, die sich allesamt auch mit dem Thema Jagdhunde auseinandersetzen.

Die Wichtigkeit, gut ausgebildete und geprüfte Jagdhunde zur Verfügung zu haben, ist allen Jagdverbänden bewusst und sie sind dementsprechend auch bereit, das Jagdhundewesen finanziell zu unterstützen.

Die Unterstützungsmöglichkeiten sowie die Richtlinien sind in jedem Bundesland individuell geregelt und reichen von einer Impfkostenbeteiligung über Prüfungsprämien bis hin zu einer Kostenbeteiligung bei Tierarztkosten oder Welpenneuankauf bei Verletzungen oder gar Verlust des Hundes im jagdlichen Einsatz. In einem Bundesland wird sogar die Anschaffung von Hundeschutzwesten gefördert.

Die Links zu den unterschiedlichen Richtlinien und Antragsformularen sind auf der Seite Download/Formulare pro Bundesland zusammengefasst.

Die gesamten Kosten für die Anschaffung, Haltung, und Ausbildung eines Jagdhundes werden zwar nicht vollständig ersetzt, aber abhängig vom Bundesland kann die Förderung doch eine ordentliche finanzielle Unterstütung darstellen. Als Beispiel sei hier eine bestandene Gebrauchsprüfung in der Steiermark angeführt. Jeder Jagdhund erhält nach abgelegter Prüfung gesamt €250, und zwar €150 von der Landesjägerschaft und €100 vom Jagdschutzverein.

Weidmannsheil
Robert Solarzyk


Der Familienhund nach der Scheidung

OGH 30.08.2017, 1 Ob 128/17 zu § 81 EheG, § 285a ABGB
Bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens ist ein Hund wie eine Sache zu behandeln. Ein während der Ehe erworbener Familienhund fällt in die Aufteilungsmasse. Ein Tier, das von einem Ehegatten in die Ehe eingebracht worden ist oder wie ein Rettungs-, Dienst-, oder Therapiehund dem persönlichen Gebrauch eines Ehegatten dient, unterliegt hingegen nicht der Aufteilung.

Obwohl nicht ausdrücklich angeführt, wird ein gemeldeter Revier-, Zuchthund, unter Umständen auch ein bloßer, aber als solcher verwendeter Jagdhund nicht der Aufteilung unterliegen.

Weidmannsheil
Dr. Hanno Zanier


Fragen und Antworten zur europäischen Feuerwaffenrichtlinie

Liebe Weidkameraden,

Hier die Fragen und Antworten zur europäischen Feuerwaffenrichtlinie, die der österreichische Abg EuP und Jäger Othmar Karas zusammengestellt hat. Meine Frage, ob aufgrund der kommenden Kennzeichnungspflicht von Waffen und wesentlichen Teilen (Verschluss, Abzugseinrichtung, Lauf) auch Altwaffen betrifft und somit künftig mit Schwierigkeiten bei EU-und echten Auslandsreisen zu erwarten sind, wurde unter Hinweis auf Art 8 der Überlegungen verneint. Nach Zustimmung durch den Europ. Rat muss die Richtlinie noch in Österreich umgesetzt werden.

Weidmannsheil
Dr. Hanno Zanier


Schadenersatz bei Unfallwild, Hunderiss etc.

Jagdausübungsberechtigte können den Schaden, der durch illegal getötetes Wild entstanden ist, geltend machen.

Ein jagdfachliches Gutachten attestiert für Lebendwild den Wiederbeschaffungswert, der bei widerrechtlich getötetem oder entzogenem Wild aus freier Wildbahn vom Jagdausübungsberechtigten beim Schädiger, wie z.B: bei Verkehrsunfall, Hunderiss, Wilderei, Fehlabschuss, Lebendfang, innerhalb von drei Jahren notfalls gerichtlich geltend gemacht werden kann.

Für alles jagdbare Wild sind Werte attestiert, wie z.B:

Rehwild Kitz € 240
Geiß € 460
Böcke (abhängig Trophäengewicht) € 360 bis € 2.260 (ca 450-500g)
Schwarzwild Geringe Keiler, Bachen , ÜL, Frischlinge € 9 pro kg (wenn aufgebrochen +25%)
Keiler (abhängig Waffenlänge) € 900 bis € 3.200 (26cm)
Rotwild Kalb € 460
Tier € 900
Hirsche (abhängig Trophäengewicht) € 270 bis € 8.110 (7-8kg)

Bei Bedarf steht unser Klubmitglied Dr. Hanno Zanier (Web: www.anwalt-zanier.at, Tel: +43 1 5325995) mit Rat und Tat zur Verfügung.